§ 1:

Als Kegelabend ist der Freitag, der 4 Wochen nach dem letzten Kegeln ist, bestimmt worden.

§ 2:

Das Kegel beginnt um 5 - 6 Uhr und endet um kurz vor 8 Uhr.

§ 3:

Jedes Spiel endet mit so viel wie möglich Schmitzen und jeder Verspielende zahlt 1,- DM Partygeld.

§ 4:

Bandberührungen, Werfen von Pudeln und unverschämten oder Lustwürfen wird mit je 0,50 DM geahndet.

Das Werfen von Sandhasen mit 1,- DM.

§ 5:

Es bestehen folgende Ordnungsstrafen:

a)

Erscheinen nach Beginn: Pumpenschnitt und Verlorene- Spiele-Schnitt des Abends.

b)

Gänzliches Fernbleiben vom Kegelabend: 10,- DM

c)

Zurückziehen vom Spiel vor Schluss: P = Pb VS = VSb + - 1

§ 6:

Das Einführen von Gästen ist mit Zustimmung der anwesenden Kegler gestattet. Der/Die Einführer zahlen 1 Runde Eintrittsgeld je Spielabend.

§ 7:

Die Gesellschaft besteht aus 12 Herren, welche sich unterschriftlich zur Anerkennung und Einhaltung der Paragraphen verpflichten.

§ 8:

Runden müssen gegeben werden bei:

a)

GPZ (mod 250) = 0.

b)

jedem Kranz und AmK.

c)

Geburt des eigenen Kindes, Geburtstag oder Hochzeit.

d)

getroffenem Loch.

e)

auftretender dreistelliger Schnapszahl (Schnapsrunde).

f)

abgefangener eigener Kugel.

g)

unberechtigtem Übertreten der Kegelbahnbandlinie, ausgenommen abgefangener Kugel.

h)

n · PS = Pg < (n + 1) · PS (n Runden).

i)

jeder persönlichen ersten Neun eines Kegelabends und zusätzlich jeder Neun, die die persönliche Gesamtzahl der Neunen innerhalb eines Kalenderjahres auf eine Fibonaccizahl erhöht.

j)

Nichtverschicken einer Postkarte an ETN z.Hd. eines MOEs mit Ausnahme des/der Verschicker(s) bei mindestens dreinächtiger Abwesenheit vom angegebenen Wohnsitz, die nicht berufs-, elternbesuchungs-, bzw. primärbeziehungsbedingt ist.

k)

dem Klingeln des Handys.

l)

Nichttragen des beim letzten Kegeln errungenen Trikots als äußerstes Oberbekleidungsstück durch eigenes Verschulden. Ansonsten muss der als Schuldige Auserkorene die Runde zahlen.

m)

dem Werfen der unverschämten Zahl.

n)

Einführung eines Gastkeglers.

 

§ 9

a)

Wer eine Primärbeziehung eingeht, muß jedem im Mgl.-Verzeichnis erwähnten Mitglied

ein Bier/Cola ausgeben.

b)

Wenn eine Primärbeziehung beendet wird, muß jedes im Mitglieder-Verzeichnis erwähnte

Mitglied dem nun im Single-Dasein befindlichen Mitglied ein Bier/Cola ausgeben.

Dies gilt nur, wenn die oben erwähnte Primärbeziehung mind. 3 Monate andauerte.

c)

a) gilt zeitlich unbeschränkt, d.h. die Pflicht des Mitglieds erlischt nicht.

b) gilt nur für das erste Kegeltreffen nach Ende der Primärbeziehung,

d.h. wenn das nun im Single-Dasein befindliche Mitglied nicht beim ersten Kegeltreffen

nach Ende der Primärbeziehung erscheint, erlischt sein Anspruch auf das Bier/Cola.